Aktueller Hinweis zum Eichenprozessionsspinner 2018

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Autor(en): Gregor Seitz und Horst Delb
Redaktion:  FVA, Deutschland

Aktueller Hinweis zum Eichenprozessionsspinner 2018

Die Raupen befinden sich im 5. Larvenstadium. In diesem Stadium stellen die Raupen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Eine präventive Regulierung ist nicht mehr effektiv.

Die Entwicklung des Eichenprozessions­spinners (EPS) wird von der FVA Baden-Württemberg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald südlich von Breisach und im Stadtgebiet Freiburg regelmäßig überwacht.

Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu beachten, dass die Entwicklung der Raupen in kühleren Regionen Südwestdeutschlands gegenüber diesem Standort um einige Tage verzögert sein kann.

Aktuelle Situation

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners haben das vierte Larvenstadium vollendet und befinden sich jetzt im fünften Larvenstadium. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen erstmals Gifthaare auf den Spiegeln der Hinterleibs-Segmente aus.

Im aktuell fünften Larvenstadium stellen die Raupen eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Abb. 1: Raupen des Eichenprozessionsspinners im fünften Larvenstadium (Foto: Halbig, FVA).

Juckende und entzündliche Hautausschläge sowie Augen- und Atemwegserkrankungen nach Kontakt mit den Gifthaaren sind die Folge. Bei besonders empfindlichen Personen kann die Reaktion bis zum anaphylaktischen Schock führen.

Im weiteren Entwicklungsverlauf des EPS bis hin zum letzten Larvenstadium (L6) nimmt die Zahl der Gifthaare deutlich zu.

Ein direkter Kontakt mit den Raupen ist unbedingt zu vermeiden!

Regulierungsmaßnahmen

Maßnahmen der präventiven Regulierung mit zugelassenen Präparaten im Rahmen von Biozid- oder Pflanzenschutzrecht sind nicht mehr effektiv.

Die Raupen des EPS bilden ab dem dritten Larvenstadium eine mit jeder Häutung zunehmende Menge Gifthaare aus. Ab dem fünften Larvenstadium finden sich typische Gespinstnester, in denen sie sich zur Häutung und in Ruhephasen aufhalten. Die dort verbleibenden Häutungsreste stellen eine erhebliche und bis zu mehrere Jahre bestehende Gifthaarquelle dar.

In Regionen mit EPS-Befall sollten Eichenwälder wegen des potenziellen Vorhandenseins von Gespinstnestern nur auf den Wegen betreten werden.

Mechanische Entfernung

Zur Verringerung der Gifthaarbelastung für die Bevölkerung können die Gespinstnester zusammen mit den Raupen mit Hilfe mechanischer Verfahren entfernt werden. Diese Verfahren sind jedoch sehr aufwändig und gehen mit gesundheitlichen Risiken für die Anwendenden einher.

Nach bisherigen Erfahrungen wird durch mechanische Maßnahmen, welche vor der Verpuppung stattfinden, nicht die gesamte Population erfasst und entfernt. Die zielgerichtete mechanische Entfernung wird empfohlen, wenn sich die Raupen in den Gespinsten verpuppen und immobil sind. Neben Reduzierung der Kosten für die Beseitigung von Gespinstnestern und der Gefährdung des eingesetzten Personals wird ein möglichst großer Effekt auf die Population erzielt.

Der Zeitpunkt der gezielten mechanischen Regulierung ist noch nicht gegeben. Verfrühte mechanische Maßnahmen müssen erfahrungsgemäß wiederholt werden.

Ansprechpartner 

In Bezug auf Fragen zum EPS im Wald stehen an der FVA folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Gregor Seitz: Tel. 0761 – 4018 219
  • Dr. Horst Delb: Tel. 0761 – 4018 222