Bücherei – Veranstaltungen im Herbst
26. Oktober 2020
Schweigeminute
2. November 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß § 13 Abs. 1 Satz 6 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht ab dem 02.11.2020 in der Schule ab der 5. Klasse eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule), die 7-Tage-Inzidenz 50 oder mehr beträgt. Im Landkreis Osnabrück liegt der Wert mit dem Datum vom 01.11.2020 bei 138,2.

Um den Infektionsschutz in Schule darüber hinaus auch weiterhin so hoch wie möglich zu halten, ist der Dreiklang aus Lüften, Händewaschen und Abstandhalten, wo immer es möglich ist, das Allerwichtigste.

Herzliche Grüße und meidet/meiden Sie Versammlungen!
Jürgen Sander