Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß § 13 Abs. 1 Satz 6 Niedersächsische Corona-Verordnung besteht ab dem 02.11.2020 in der Schule ab Klasse 5 eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule), die 7-Tage-Inzidenz 50 oder mehr beträgt. Im Landkreis Osnabrück liegt der Wert mit dem Datum vom 01.11.2020 bei 138,2.