Aufbau des Schulelternrats

Der Aufbau der Elternvertretung in der IGS Fürstenau

1. Klassenelternschaft

 

Die erste Stufe der Mitarbeit bildet sich in den jeweiligen Klassen. Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr werden jeweils für zwei Schuljahre die Elternschaftsvorsitzenden und Stellvertreter gewählt.

Wenn Sie diese Aufgabe übernommen haben und weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns an oder nehmen Sie über schulelternrat.igs.fuerstenau@t-online.de Kontakt mit uns auf.

 

2. Schulelternrat

 

Als Vorsitzender der Klassenelternschaft sind Sie per Gesetz ebenfalls Mitglied des Schulelternrates (im Folgenden SER genannt). An der IGS Fürstenau sind die Stellvertreter ebenfalls Mitglied des Schulelternrates. Grundlage bildet hierfür die Geschäftsordnung des SER.

Die Aufgaben des SER sind in den §§ 90 und 96 NSchG beschrieben. Der SER kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden.

Aus dem SER werden die Mitglieder für folgende weitere Gremien gewählt:

  • Kreiselternrat Osnabrück
  • Kommunaler Schulausschuss
  • Mitglieder der verschiedenen Fachkonferenzen innerhalb der IGS
  • Mitglieder der Gesamtkonferenz der IGS

 

3. Schulvorstand

 

Mit der Eigenverantwortlichen Schule ab dem Jahr 2007 wurden wesentliche Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in Kraft gesetzt.

Durch Einführung des neuen Gremiums, des Schulvorstandes, ergibt sich für die Eltern- und Schülermitarbeit ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich.