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Das Bersenbrücker Kreisblatt berichtet

Landkreis zahlt 80 Prozent der Investitions- und Sanierungskosten

Die Kostenverteilung für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Fürstenau zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und dem Landkreis Osnabrück wird neu geregelt. Das hat der Kreistag gestern beschlossen.

Dem Kreistagsbeschluss waren jahrelange Verhandlungen um die Übernahme der Trägerschaft und Beteiligung des Landkreises an Investitionskosten vorausgegangen. Seit 1981 ist die Integrierte Gesamtschule in der Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau. Seit dieser Zeit gab es mehrere Vereinbarungen, wie die Schulsachkosten und Investitionskosten zwischen Samtgemeinde und Landkreis verteilt werden sollen. Denn originärer Träger der Gymnasien ist der Landkreis Osnabrück. Den gymnasialen Anteil der Schüler, also diejenigen, die das Abitur an der IGS erwerben, muss der Landkreis also auch bezahlen.

Nachdem seit einigen Jahren auch eine Übernahme der IGS durch den Landkreis Osnabrück im Raum stand, gibt es jetzt einen neuen Beschluss. Er sieht zum einen vor, dass nach ausgiebigen Beratungen die Trägerschaft der IGS Fürstenau weiterhin bei der Samtgemeinde Fürstenau verbleibt. dass eine Übertragung zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht umsetzbar wäre.

Wie die vier Kreistagsabgeordneten der Region Jörg Brüwer (CDU), Frederik Gohmann (CDU), Volker Brandt (SPD) und Helmut Tolsdorf (SPD) in einer Mitteilung erläuterten, sei eine Übertragung der Trägerschaft auf den Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar gewesen. Damit die Trägerschaft für die Samtgemeinde finanziell zu stemmen sei, werde die Unterstützung durch den Landkreis nun angepasst.

So werde es zukünftig keinen „Sonderzuschuss“ zu den Baukosten an der Gesamtschule geben. Die für Investitionen und Sanierungen anfallenden Kosten würden in die Schulsachkosten integriert. Der Landkreis trage dabei bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.

„Dieser Beschluss ist nicht nur ein Beschluss über eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften. Vielmehr ist er ein Beschluss über die Zukunft einer Schule im Landkreis“, so Frederik Gohmann. Er wies darauf hin, dass Landkreis und Kommunalpolitik der Verantwortung für die Schule gerecht werden und die Vereinbarung jetzt mit Leben füllen müssten. Dazu müsse sichergestellt werden, dass Samtgemeinde und Landkreis nun gemeinsan in die Schule investierten. Es gelte, den Sanierungsstau jetzt abzubauen, der Bereich der 5. und 6. Klassen, die Heizungssituation sowie die mediale Grundausstattung in allen Klassenräumen müssten verbessert werden.

Das sieht auch Helmut Tolsdorf (SPD) so. Für die Samtgemeinde sei die Unterstützung durch den Landkreis unabdingbar. Daher freue er sich, dass eine breite Mehrheit diesen Schritt mittrage. Die Regelung sei keine Sonderbehandlung für die IGS Fürstenau, sie bewege sich im gesetzlichen Rahmen.

Zusätzlich müssten die Verwaltungen nun klären, welche Baumaßnahmen zu welchen Kosten in den nächsten Jahren tatsächlich anfielen. So könne sichergestellt werden, dass die Kosten von Anfang an klar seien und im überschaubaren Rahmen blieben. Außerdem könne so geprüft werden, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde so weit gesichert sei, dass ihr Anteil an den Sanierungskosten verlässlich eingeplant werden könne.

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau muss noch einen gleichlautenden Beschluss fassen. Vorgesehen ist dies für die Ratssitzung am Donnerstag, den 27. September.