Über uns

Der Schulelternrat (SER) setzt sich aus den gewählten Elternvertreterinnen und -vertretern der einzelnen Klassen der Integrierten Gesamtschule (IGS) Fürstenau zusammen. Die Aufgaben sind in den §§ 90 und 96 Niedersächsisches Schulgesetzes beschrieben. Wir vom Schulelternrat wollen neben der Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben auch für ein ganzheitliches Bildungskonzept an unserer Schule sorgen, das unsere Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördert, sie zu verantwortungsvollen und selbstständigen Mitmenschen heranwachsen lässt und zu einem bestmöglichen Schulabschluss führt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist uns ein respekt- und vertrauensvoller Umgang zwischen Eltern und Lehrern wichtig. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Auf den regelmäßigen Sitzungen werden die von den Eltern eingebrachten Themen und Wünsche diskutiert.

Wir engagieren uns

  • in Gesprächen mit der Schulleitung, den Jahrgangsleitungen, einzelnen Lehrern und Eltern auf Elternabenden
  • bei den Sitzungen des Schulelternrates
  • auf Gesamt-, Fach- und Zeugniskonferenzen
  • im Kreiselternrat
  • bei organisierten Schulveranstaltungen
  • Landesarbeitsgemeinschaft der IGS Eltern in Niedersachsen
  • Bildungsausschüssen

Sie erreichen uns unter folgender Email-Adresse:

schulelternrat.igs.fuerstenau@t-online.de

Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 96 NSchG).

In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.

Die Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Schulleitungen und Schulbehörden haben die Elternvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie haben jedoch keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht. Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretungen sind daher unzulässig. (Quelle: Landesschulbehörde)

Wir haben uns einen eigenen Geschäftsverteilungsplan gegeben.